Multicopter Neuregelung

Multicopter, so genannte Drohnen, erfreuen sich in Deutschland wachsender Beliebtheit. Diese unbemannten Fluggeräte finden ihren Einsatz z.B in der Landwirtschaft, beim Fotografieren von Immobilen oder eben für atemberaubende Landschaftsaufnahmen. Damit die Sicherheit im Luftraum gewährleistet ist, hat das Bundeskabinett eine Neuregelung auf den Weg gebracht.

Die "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" sieht im einzelnen Flugverbote in Gefahrenbereichen, eine Kennzeichnungspflicht und einen so genannten „Führerschein“ für Piloten vor. Damit sollen unsachgemäße Behandlungen, die zu gefährlichen Abstürzen führen können, dem Schutz von Mensch und Tier durch Unfälle und der Eingriff in die Privatsphäre entgegen gewirkt werden. Wenn das Gesetz in Kraft tritt sollen folgende Regeln gelten:

1. Kennzeichnungspflicht des Modells

Drohnen mit mehr als 250 Gramm Gewicht müssen in Zukunft so gekennzeichnet sein, dass bei einem Unfall oder Schaden eindeutig ermittelt werden kann, wer der Eigentümer des Multicoters ist. Hierzu muss auf der Drohne der Name und die Adresse vermerkt sein.

2. Erlaubnispflicht durch die Behörde

Für den Betrieb von Modellflugzeugen und Drohnen, die das Gewicht von 5KG nicht überschreiten, ist zur Zeit keine Erlaubnis erforderlich. Für den Betrieb von Drohnen über fünf Kilo und für Flüge während der Nacht ist in Zukunft diese Erlaubnis erforderlich. Diese kann beim Luftfahrtbundesamt angefragt werden.

3. Drohnen-Führerschein für den Piloten

Außerdem soll es einen so genannten Drohnen Führerschein geben. Wo und an welcher Stelle diese zu beantragen ist, beziehungsweise wo man die Prüfung durchführen kann, ist zur Zeit noch unklar.

4. Betriebsverbot

Das generelle Fliegen außerhalb der Sichtgrenze wird indes aufgehoben. Das Luftfahrtbundesamt kann in Zukunft diese Flüge für Multicopter über 5KG erlauben. Auch FPV Fliegen mit einer Videobrille ist möglich, wenn die Flughöhe die 30 Meter Grenze nicht überschreitet und das Modell nicht schwerer wie 250 Gramm ist oder ein „Co-Pilot“ das Modell im Auge behält. Weiterhin sind Flüge über Menschenansammlungen, an Gefahrenstellen oder Einsätzen von Rettungskräften oder Polizei natürlich nicht gestattet. Auch in Naturschutzgebieten darf weiterhin nicht geflogen werden.

Ausnahmen sind möglich!

Das Luftfahrtbundesamt kann Ausnahmen genehmigen. Wenn alle relevanten Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden z.B Fluglärm oder keine Gefahr des Luftraums.

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